Unterlagen im Trauerfall

Eine Vollmacht erleichtert die Botengänge

  • Alles beginnt mit dem ersten Schritt. Mit einer Vollmacht, kann ich ihnen die Ämterbesuche weitesgehend ersparen.
  • Die Sterbeurkunde beantrage ich beim zuständigen Standesamt. Dazu muss immer der letzte Personenstand nachgewiesen sein:
  • Die Geburtsurkunde sollte in jedem Fall vorliegen, bei Verheiraten zusätzlich die Eheurkunde (oder der Auszug aus dem Familienbuch), bei Geschiedenen zusätzlich die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.

Dokumente im Original

  • Alle Dokumente müssen im Original vorliegen.

Abmeldungen von Bezügen

  • Zu den regulären Bestatteraufgaben gehört auch die Abmeldung bei der Kranken- und Pflegeversicherung und ggf. bei anderen Versicherungen. Dafür benötigen wir die Karte der Krankenversicherung und die Versicherungspolicen. (Bei der Auszahlung einer Lebensversicherung wird die Sterbeurkunde im Original und häufig der Personalausweis der Bezugsberechtigten in Kopie benötigt.)
  • Ebenfalls übernehmen wir die Abmeldung von der  Rentenversicherung und eventuell die Beantragung des dreimonatigen Übergangsgelds für Witwer und Witwen. Die reguläre Hinterbliebenenrente muss vom Bezugsberechtigten persönlich beantragt werden. Dies wird kostenlos von den Versichertenberater oder Versichertenältesten unterstützt. Hier kann man sie finden.
  • empfiehlt es sich gleich mehrere Sterbeurkunden zu bestellen. Damit genügend vorhanden sind für die Abmeldungen von Versicherungen und Rente und Krankenversicherung. Die wollen ja jeder eine Sterbeurkunde als Beweis.

Arbeitgeber und Finanzamt

  • Informiert werden müssen der Arbeitgeber, die Banken und später das Finanzamt (Wechsel der Steuerklasse).
  • Eventuell muss die Wohnung oder das Zimmer im Pflegeheim oder Hospiz zeitnah aufgelöst werden. Für gemietete Wohnungen gibt es ein Sonderkündigungsrecht von drei Monaten.
  • Gekündigt werden müssen häufig auch Energie- und Wasserversorgungsverträge, Telefonverträge, KFZ-Versicherung, GEZ, Abonnements für Zeitschriften und Nahverkehr/ BahnCard, Schwerbehindertenausweis, Vereine, Organisationen uä. Es kann sinnvoll sein, dafür den Kontoauszug nach Abbuchungen zu durchsuchen.
  • Digitale Daten und Accounts müssen geprüft werden. Das hat in der Regel Zeit.
  • Der Erbschein kann erst mit der originalen Sterbeurkunde beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein Erbschein notwendig ist.
  • Bestattungskosten, inklusive Grabmal, können unter Umständen beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Tipp: den Kontoauszug des Toten nach regelmäßigen Abbuchungen durchsuchen. Am Jahresanfang werden oft Jahresbeiträge für Vereine abgebucht.

Unterlagen im Trauerfall zum Download: Checkliste.pdf

Wer ist zuständig?

  • Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Der Tod ist durch einen der nächsten Angehörigen (Ehegatte oder Kinder) oder durch das Bestattungsunternehmen beim Standesamt anzuzeigen. Folgende Dokumente sind für die Beurkundung im Standesamt notwendig:
  • die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
  • Personalausweis des/der Verstorbenenevtl. Nachweis über akademische Grade
  • Zusätzlich für unverheiratet Verstorbene: Geburtsurkunde des/der Verstorbenen: Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern
  • Zusätzlich für verheiratet Verstorbene: Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe
  • Zusätzlich für verwitwete oder geschiedene Verstorbene: Wie Verheiratete, aber zusätzlich Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. Scheidungsurteil
  • Zusätzlich sind bei Aussiedlern folgende Dokumente erforderlich:
    Aussiedlerausweis
    Einbürgerungsurkunde
    Geburts- und Heiratsurkunden in der Originalssprache und jeweils eine deutsche Übersetzung
    Bei Namensänderungen, die Namensänderungsurkunde

Feuerbestattung

  • Weitere Unterlagen nur für die Feuerbestattung
    Bei einer Feuerbestattung wird außerdem eine Unbedenklichkeitserklärung benötigt. Diese wird in Baden-Württemberg vom Ordnungsamt und in Bayern von der Polizei ausgestellt.
  • Weitere Unterlagen für die Bestattung Bestattungs – Vorsorgevertrag (wenn vorhanden)
  • Grabdokumente (wenn vorhanden)

Selbstverständlich helfe ich Ihnen bei der Beschaffung von Unterlagen. Wenn ein Angehöriger im Sterben liegt, sollten Sie (oder jemand in ihrem Kreise) schon einmal mit dem Sammeln der Unterlagen beginnen.